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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der

LSBC UG (haftungsbeschränkt)
Kieler Straße 33
04357 Leipzig

(nachfolgend „CuraPonte“, „Dienstleisterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“, „Kunde“) über die Vermittlung von Arbeits- oder dienstvertraglichen Beschäftigungsverhältnissen.

(2) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, CuraPonte stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) CuraPonte erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, insbesondere für Führungs- und Leitungspositionen im Pflege- und Gesundheitswesen.

(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:

(3) CuraPonte schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.

§ 3 Vertragsschluss und Nachweis der Vermittlung

(1) Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber CuraPonte mit der Suche beauftragt oder nach Übermittlung eines Kandidatenprofils erstmals Kontakt mit dem Kandidaten aufnimmt.

(2) Die Übermittlung eines Kandidatenprofils stellt ein verbindliches Vermittlungsangebot dar.

(3) Der Vertrag gilt auch dann als zustande gekommen, wenn der Auftraggeber den Kandidaten über Dritte kontaktiert oder das Beschäftigungsverhältnis mittelbar zustande kommt.

§ 4 Vergütung

(1) Das Vermittlungshonorar beträgt 22 % des vertraglich vereinbarten Bruttojahresentgelts.

(2) Das Bruttojahresentgelt umfasst alle im ersten Beschäftigungsjahr zu erwartenden Vergütungsbestandteile.

(3) Ein Vermittlungserfolg liegt auch dann vor, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.

(4) Das Honorar ist zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.

(5) Honorare sind nicht erstattungsfähig.

§ 5 Mitwirkungs- und Informationspflichten

(1) Bereits bekannte Kandidaten sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen, schriftlich mitzuteilen.

(2) Unterbleibt die Mitteilung, gilt der Kandidat als von CuraPonte vermittelt.

(3) Wird eine Position anderweitig besetzt oder zurückgezogen, ist CuraPonte innerhalb von drei Kalendertagen zu informieren.

(4) Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, ist CuraPonte berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 EUR netto zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

§ 6 Vertragsstrafe

(1) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Mitteilungspflichten kann CuraPonte eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 10.000 EUR verlangen.

(2) Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der DSGVO.

§ 8 Haftung

(1) CuraPonte haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Leipzig.

Leipzig, Dezember 2024